Hubertus Helfendorf

Videoüberwachung
& Datenschutz

Informationen zu den Kameras im Vereinsheim und auf den Schießständen.

Informationspflichten bei Erhebung von personenbezogenen Daten

Transparenzinformationen nach Art. 13 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Werden Gespräche oder Töne mitgeschnitten?

Nein, es werden zu keinem Zeitpunkt Gespräche oder Töne aufgenommen oder mitgeschnitten. Die Kameras dienen ausschließlich der optischen Überwachung ohne jegliche Aufzeichnung von Audioinhalten.

Wer hat Zugriff auf das Videomaterial?

Zugriffsberechtigt sind ausschließlich der vereinsinterne Systemadministrator (Vereinsmitglied) sowie der 1. und der 2. Schützenmeister. Weitere Personen sind derzeit nicht zugriffsberechtigt. Eine Auswertung erfolgt ausschließlich anlassbezogen (z. B. nach einem Einbruch, Sachbeschädigung oder einem Sicherheitsvorfall).

An wen wende ich mich bei Datenschutzfragen?

Anfragen können Sie jederzeit direkt per E-Mail an vorstand1@hubertus-helfendorf.de oder telefonisch an den I. Schützenmeister unter 0171 8111810 richten.